Mietverwaltung
Unser Leistungskatalog beinhaltet eine ausführliche Aufzählung der Leistungen, die wir unseren Kunden im Rahmen einer Mietverwaltung anbieten. Wir von Stephanie Lindlahr Immobilien Hausverwaltung unterteilen die Verwaltung eines Objektes in folgende drei Bereiche
- wirtschaftliche Verwaltung
- kaufmännische Verwaltung
- technische Verwaltung
- Führen von notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
- Verhandlung mit Behörden und Dritten.
- Erstellung von Exposès inkl. Einstellung auf eine Auswahl von Immobilienplattformen.
- Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer. (1)
- Durchführung der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft sowie Schufa-Auskunft vor Abschluss von allen Mietverträgen. (1)
- Erstellen der erforderlichen Miet- und Pachtverträge individuell abgestimmt auf Vermieter und Mieter/Pächter. (1)
- Abschließen der erforderlichen Mietverträge und Pachtverträge.(1)
- Überwachung der Index- und Staffelmieten
- Kündigen von Miet- oder Pachtverträgen nach Abstimmung des Eigentümers und Grundlage speziell dafür erbrachten Vollmachten durch den Eigentümer.
- Veranlassung des zur Räumung erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes.
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung ggf. zwangsweise unter Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes.
- Abnahme und Übergabe der Mietsache und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokoll.
- Auswählen und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich und gewünscht.
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer
- Überwachung der Indexmieten
- Bearbeitung und Erstellung von allgemeinem Schriftverkehr und Infopost an Mieter und Vermieter.
+(1) Für den kompletten Vermietungs- bzw. Pachtprozess einer Wohn- und/oder Nutzfläche erlauben wir uns eine Gebühr über zwei Kaltmieten zzgl. USt zu erheben, die in dem abgeschlossenen Mietvertrag vereinbart wurde.
- Anlage eines Mietkontos bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl, lautend auf den Namen des Eigentümers.
- Überwachung der pünktlichen Mietzahlungen
- Mahnung säumiger Mieter/Pächter
- Beauftragung von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.
- Der Eigentümer verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige gegenüber des Verwalters, sofern Zahlungen unmittelbar bei ihm eingegangen oder von ihm geleistet werden.
- Der Verwalter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehende Gelder als Fremdgeld streng getrennt von ihrem Eigengeld zu halten.
- Ausführung des unmittelbar dem Objekt zuzuordnenden Zahlungsverkehrs.
- Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
- Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis.
- Festlegen und Überwachung der Mietkautionen
- Anlage freier Geldmittel als Festgeld mit regelmäßigen Umbuchungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto, wenn vom Eigentümer gewünscht.
- Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.
- Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Versicherungs- und Wartungsverträge
- Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammenfassende Daten über Miet- und Kontoentwicklung bei Bedarf.
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Hierbei sind unsere Arbeiten bis zu einem Auftragsvolumen der einzelnen Instandsetzungsmaßnahme von 3.000,00 € im Rahmen unseres Vertrages abgegolten. Für alle Instandhaltungen die über einem Gesamtvolumen von 3.000,00 € liegen und/oder bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bei denen wir in Abstimmung mit dem Eigentümer die Projektleitung übernehmen, berechnen wir für unsere Tätigkeit eine Leistungspauschale von 5 % des Gesamtauftragsvolumens dieses Projektes zzgl. USt.
- Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen – Notreparaturen – sowie kleine Instandsetzungsaufträge bis € 1000,00 zzgl. USt bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Eigentümers vor Vertragsvergabe.
- Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel, ggf. mit Fachleuten
- Empfehlungen für Erhaltungsarbeiten
- Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung
- Erstellung eines Übergabeprotokolls
- Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht
Neben der Mietverwaltung bieten wir unseren Kunden auch eine WEG-Hausverwaltung an. Unter Immobilien finden Sie Inserate zum Verkauf oder zur Miete. Sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.